nächste Termine

01. Oktober 2011
19:00 Uhr
Ausstellung Axel Strothmann
05. Februar 2012
11:00 Uhr
Eine Brücke über die Schlei
25. Februar 2012
20:00 Uhr
Sportlerball

Bäderregelung

Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

Im Bereich der Ladenöffnungszeiten profitiert die Stadt Kappeln von der sogenannten „Bäderregelung“.

Verkaufsstellen in Kappeln dürfen auch an Sonn- und Feiertagen in dem Zeitraum vom 15. Dezember bis 31. Oktober öffnen!  Dies trifft jedoch nur auf die nachfolgenden Bereiche zu:  Fußgängerzone Altstadt; Straßen: Am Hafen, Nestléweg, Gemeindeteil Grauhöft und am Weidefelder Strand.

Die Erlaubnis an Sonn- und Feiertagen zu öffnen ist jedoch nur in der Zeit von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr gestattet.

Allgemein hat sich in Kappeln an Sonn- und Feiertagen der Zeitraum  11.00 Uhr bis 17.00 Uhr durchgesetzt.

Ausnahmen:
Am Ostersonntag dürfen die Verkaufsstellen in der Zeit von 14.00 Uhr bis max. 18.30 geöffnet sein.

KEINE Öffnung erlaubt ist am:  Karfreitag und am ersten Weihnachtstag.

Am  1. Mai ist der Verkauf nur zulässig, wenn die Ladeninhaberin oder der Ladeninhaber den Verkauf unter Freistellung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer persönlich durchführt.

Den genauen Text der Landesverordnung an Sonn- und Feiertagen.